Aufgaben

In dem Erlass des Innenministeriums vom 21. März 2001 wurde vom Land Schleswig-Holstein die Aufstellung eines LZ-G in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt angeordnet, welcher die örtlichen Feuerwehren im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern unterstützen soll.
Hierbei wurden auch die einzelnen Aufgaben definiert:

 

Der LZ-G unterstützt die öffentlichen Feuerwehren bei Einsätzen nach § 6 BrSchG im Zusammenhang mit:

- Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern,
- kerntechnischen Unfällen und Unfällen mit ionisierender Strahlung,
- Unfällen mit schädlichen Organismen sowie
- gegebenenfalls im Zusammenhang mit Bränden durch Beurteilung besonderer Gefahren.

 

 

In der Praxis bedeutet das für den LZ-G im Kreis Steinburg, dass er folgende Arten von Aufgaben zu bewältigen hat:

Beratung
Der LZ-G, hier insbesondere die Führung und die Fachberater, unterstützen auf vielfältige Art die Hilfeersuchenden, welches sowohl Behörden als auch Feuerwehren sein können.

Messen
Bei Einsätzen, die eine genauere Beurteilung der vorliegenden Gefahren verlangen, z.B. Chemikalienaustritt, Brandrauch o.ä., kann der LZ-G angefordert werden und wird dann mit Hilfe verschiedener Gerätschaften Messungen durchführen und ggf. Proben nehmen und auswerten.
 

Chemieunfälle
Bei Chemieunfällen wird der LZ-G zusätzlich zur örtlich zuständigen Feuerwehr alarmiert, da er über besonders ausgebildetes Personal und die notwendigen Gerätschaften verfügt. Diese Unfälle können sich sowohl auf einem Gewässer (z.B. Ölaustritt) oder auf dem Land (z.B. verunglückter Gefahrguttransporter) ereignet haben. Der LZ-G wird unterstützend für die Feuerwehr tätig.

Katastrophenschutz
Der LZ-G hat neben den Aufgaben nach "Brandschutzgesetz" bzw. "LZ-G Erlass" auch Aufgaben im Katastrophenschutz, dies sind unter Anderem der Einsatz von Strahlenspürtrupps, der Aufbau und die Unterstützung beim Betrieb von Notfallstationen, der Betrieb einer Probensammelstelle und vieles mehr.
 

Biologische Gefahren
Auch bei biologischen Gefahren wird der LZ-G aktiv. Als Beispiele wären die Milzbrandeinsätze und die Vorbereitungen auf MKS zu nennen.
Hier konzentriert sich der Aufgabenbereich allerdings auf das Beseitigen der unmittelbaren Gefahr unter Schutzausrüstung und Dekontaminationsmaßnahmen.

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zurück zur Startseitenach oben 18.02.2006